Satzung der EFB

Aus der Satzung der EFB, „Evangelische Frauen in Bayern“

§ 1 (Name und Verbandszugehörigkeit)

(1) Die EFB, „Evangelische Frauen in Bayern“, ist der Dachverband für evangelische Frauenarbeit
innerhalb der Evangelisch‐Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB). Er ist eine Arbeitsgemeinschaft
evangelischer Frauenorganisationen und ‐vereine, Einrichtungen und Dienste, Dienst‐ und
Lebensgemeinschaften und Standesorganisationen evangelischer Frauen sowie weiterer kirchlicher
Organisationen, die sich gemäß ihrer Zielsetzung mit oder für Frauen engagieren und unmittelbar
oder mittelbar in der Evangelisch‐Lutherischen Kirche in Bayern tätig sind.
(2) Die rechtliche Selbstständigkeit bzw. tatsächliche Eigenständigkeit der Mitglieder nach Abs. 1 wird
durch die Zugehörigkeit zum Dachverband nicht berührt.
(3) Die EFB, „Evangelische Frauen in Bayern“, ist an das Bekenntnis und die Ordnungen der
Evangelisch‐Lutherischen Kirche in Bayern gebunden. Sie gehört im Sinne des Diakoniegesetzes der
Evangelisch‐Lutherischen Kirche in Bayern als ordentliches Mitglied dem Diakonischen Werk der
Evangelisch‐Lutherischen Kirche in Bayern – Landesverband der Inneren Mission e. V. an und ist
damit mittelbar auch dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung angeschlossen.


§ 2 (Zweck)
(1) Zweck des Dachverbandes ist
a) gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch über Fragen evangelischer Frauenarbeit,
b) Förderung und Koordinierung der evangelischen Frauenarbeit unbeschadet der
Zuständigkeit anderer Koordinierungsorgane,
c) Vertretung der Anliegen evangelischer Frauen in Kirche und Gesellschaft, insbesondere in
der Landessynode, im Landesfrauenrat sowie im Rundfunk‐ und Medienrat .
(2) Die EFB ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an den diakonischen Auftrag der Evangelisch‐
Lutherischen Kirche in Bayern gebunden.
(3) Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, insbesondere zu Aufgaben und Organisation.

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Stand 2018

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