Aushöhlung des Sonntagsschutzes stoppen!
Aus Anlass des „Internationalen Tages des freien Sonntags“ (3. März) bekräftigt die bundesweite Allianz für den freien Sonntag ihre Forderung, die grundgesetzliche Garantie des Ruhetages nicht weiter auszuhöhlen, sondern entschieden zu verteidigen.
Artikel 140 des Grundgesetzes stellt den Sonntag unter besonderen Schutz.„Sonntagsschutz ist Gesundheitsschutz“, unterstreicht Stefanie Nutzenberger, für den Handel zuständiges Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).