Am 20. Juni ist Weltflüchtlingstag!

Frauen Tansania
Bildrechte Fundus: Peter Bongard

Flucht ist auch weiblich!

Interview mit mit Sabine Lindau, Vorständin beim Diakonischen Werk Bayern, über die besondere Rolle der Geschlechterdimension beim Thema Flucht.

Konflikt und Verfolgung haben 2020 schätzungsweise mehr als 80 Millionen Menschen auf der ganzen Welt zur Flucht gezwungen. Der Weltflüchtlingstag erinnert Regierungen und Gesellschaft an die katastrophale Situation der Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen. Die Evangelischen Frauen in Bayern (efb) haben in einem Interview mit Sabine Lindau, Vorständin beim Diakonischen Werk, über die besondere Rolle der Geschlechterdimension beim Thema Flucht gesprochen. Ein Aufruf, aufmerksam zu bleiben und aufzuklären!

Etwa die Hälfte aller weltweit Geflüchteten ist weiblich. Gleichzeitig sind nur 35 bis 40 Prozent der in Deutschland zwischen 2015 bis heute Asylsuchenden Frauen und Mädchen. Was ist der Grund dafür, Frau Lindau?

Da Frauen oft die finanziellen Mittel fehlen und weite Fluchtwege viele Gefahren bergen, fliehen sie häufig innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen. Sie verlassen ihre Heimat meist allein mit den Kindern und älteren Familienangehörigen. Angst ist ihr ständige Begleiter auf der Flucht – Angst vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen und einer ungewissen Zukunft.

Welche Rolle spielt Ihrer Erfahrung nach die Geschlechterdimension beim Thema Flucht? Wie reagiert die Diakonie darauf?

Die Diakonie thematisiert dies durch ihre Hilfsorganisation Brot für die Welt, die immer wieder auch die Geschlechterdimension beim Thema Flucht aufgreift. In der praktischen Arbeit vor Ort – also in den Einrichtungen für Geflüchtete – achten die Kollegen und Kolleginnen der beratenden Einrichtungen darauf, dass Frauen als vulnerable Gruppe angemessen behandelt und untergebracht werden.

Was gehört neben der Zwangsverstümmelung noch weiter zu den Fluchtursachen gerade bei Frauen?

Als geschlechtsspezifische Verfolgung gelten nach der Definition des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) sexuelle Gewalt, Bildungsverbot, Ehrenmord, Zwangsabtreibung, Zwangsheirat, Zwangssterilisierung und Zwangsverstümmelungen wie die weibliche Genitalverstümmelung sowie Diskriminierung auf Basis des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.

Frauen fliehen aber auch aus zahlreichen anderen Gründen: Sie fliehen vor politischer Verfolgung, Bürgerkriegen, Umweltkatastrophen, Armut.

Das deutsche Asylrecht berücksichtigt seit 2005 weibliche Genitalverstümmelung als frauenspezifische Fluchtursache. Wieviel Frauen sind davon weltweit betroffen, kennen Sie Zahlen dazu?

Über 200 Millionen Frauen und Mädchen weltweit sind betroffen und es wird befürchtet, dass die Zahl der Mädchen und Frauen, die jährlich an ihren Genitalien verstümmelt werden, von 4,1 Millionen in 2020 auf 4,6 Millionen in 2030 ansteigen.

Covid 19 hat die Lage verschärft. Ein Beispiel:
Erfahrungsberichte aus Ostafrika belegen, dass Lockdown und Schulschließungen während der Pandemie dazu führten, dass viele Mädchen zu Hause blieben und der Genitalverstümmelung in ihren Gemeinschaften ausgesetzt waren. Denn diese Praxis wird dort oftmals als Voraussetzung für die Heirat oder als Übergangsritus zum Erwachsenenalter angesehen. Mädchen, die das grausame Ritual nicht durchleben mussten, werden von der Gemeinschaft häufig als nicht heiratsfähig angesehen.
(->Weltbevölkerungsbericht 2020)

Warum ist diese Form der geschlechtsspezifischen Fluchtursache häufig so schwer nachzuweisen?

Geschlechtsspezifische Verfolgung findet oft im familiären Bereich statt, sie ist daher schwieriger nachzuweisen. Es handelt sich hier um eine sogenannte nicht staatliche Verfolgung, bei der ein Fluchtgrund erst dann vorliegt, wenn der Staat unfähig oder unwillig ist, landesweiten Schutz vor der Verfolgung zu bieten und auch keine inländische Fluchtalternative existiert.
Trotz der rechtlichen Anerkennung in der Theorie fehlt es jedoch oft an Sensibilität und Verständnis in der bürokratischen Praxis von Asylverfahren. Die Betroffenen schweigen aus Angst und Scham in den Interviews, vor allem gegenüber Männern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt mittlerweile Sonderbeauftragte ein, wenn sich im Asylverfahren, zum Beispiel bei der Anhörung, Anhaltspunkte für geschlechtsspezifische Verfolgung erkennen lassen.

An welche Stellen in Bayern können sich betroffene Frauen und auch Fachkräfte wenden?

Es gibt seitens der Diakonie bislang keine spezifischen Anlaufstellen für geflüchtete Frauen, die die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote flankieren. Die BZgA hält eine ausführliche Liste möglicher Anlaufstellen bereit (-> Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), in der sich auch Angebote andere Sozialverbände finden. So unterhält der Paritäter bzw. die Frauenhilfe München in Ramersdorf eine eigene Einrichtung für geflüchtete Frauen (-> Flüchtlingshilfe Der Paritätische).


Ergänzender Hinweis:

Pro Familia hat in Nürnberg erst kürzlich eine neu gegründete Fachstelle eingerichtet, Kontakt 0911 – 55 55 25.

Veranstaltungshinweis:

Am 29. Juni berichtet in der Villa Leon in Nürnberg mit Fadumo Korn eine Betroffene über das Thema weibliche Genitalbeschneidung.

Zur Person:

Sabine Lindau ist seit Juni 2020 Vorständin für Integration und Familie beim Diakonischen Werk Bayern und verantwortet dort die Fachbereiche "Flucht, Migration, Integration" sowie "Kinder, Jugendliche, Familie, Frauen". Davor war die Theologin und Betriebswirtschaftlerin u.a. Abteilungsleiterin bei der Inneren Mission München, wo sie die Bereiche Ehrenamt, Fortbildung und den Bereich Sozialpsychiatrie und Gesundheit übernahm.