Synodenantrag zum Kirchengesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichberechtigung
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Erfolgreich in Bewegung gebracht

Die Eingabe der Evangelischen Frauen in Bayern, EFB, zur Novellierung des Kirchengesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern, KGlG (siehe Anlage pdf), wurde auf der diesjährigen Frühjahrtagung der Landessynode beraten und ein positiver Beschluss gefasst:

„Die Landessynode nimmt die Eingabe … an und bittet den Landeskirchenrat, in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Bayern, entsprechend seiner Stellungnahme bis zur Herbstsynode 2026 einen Vorschlag zu Novellierung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes vorzulegen.“

Diese Nachricht erreichte den Vorstand der EFB Anfang April. Da in dem Synodenbeschluss als maßgeblich handlungsleitend für die Gesetzesnovelle die Stellungnahme des Landeskirchenrates ist, freut sich die EFB, dass die Problemanzeigen „Dienststellenbezug beim Geltungsbereich“, „Ausnahmen in der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenbesetzungsverfahren“ und „Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten“, mit denen die Eingabe begründet wurde, Zustimmung erfahren haben. In der sehr umfangreichen Würdigung der Argumente der EFB wurden auch weitergehende Perspektiven für eine Novellierung genannt.

Das Votum für ein gemeinsames Gesetz für Kirche und Diakonie wird sowohl im Synodenbeschluss wie in der Stellungnahme des Landeskirchenrates ausdrücklich geteilt und bestärkt.

Die Zielvorgabe Herbst 2026 ist jetzt nicht gerade Höchstgeschwindigkeit, aber ein realistischer Zeitraum. Es wird sich die jetzige und die neugewählte Landessynode mit dem Thema befassen und dieser Zeitplan gibt der EFB die Chance, sich an diesen Beratungsprozess zu beteiligen. Wir bleiben dran!