Satzung der EFB

Aus der Satzung der EFB, „Evangelische Frauen in Bayern“

 

§ 1 (Name und Verbandszugehörigkeit)

(1) Die EFB, „Evangelische Frauen in Bayern“, ist der Dachverband für evangelische Frauenarbeit innerhalb der Evangelisch‐Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB). Er ist eine Arbeitsgemeinschaft evangelischer Frauenorganisationen und ‐vereine, Einrichtungen und Dienste, Dienst‐ und Lebensgemeinschaften und Standesorganisationen evangelischer Frauen sowie weiterer kirchennaher Organisationen, die sich gemäß ihrer Zielsetzung mit oder für Frauen engagieren, dem evangelischen/ oder ev.-luth Bekenntnis verbunden sind und unmittelbar oder mittelbar in Bayern tätig sind.

(2) Die rechtliche Selbstständigkeit bzw. tatsächliche Eigenständigkeit der Mitglieder nach Abs. 1 wird durch die Zugehörigkeit zum Dachverband nicht berührt.

(3) Die EFB, „Evangelische Frauen in Bayern“, ist an das Bekenntnis und die Ordnungen der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern gebunden. Sie gehört im Sinne des Diakoniegesetzes der EvangelischLutherischen Kirche in Bayer als ordentliches Mitglied dem Diakonischen Werk der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern e.V. an und ist damit mittelbar auch dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung angeschlossen.

§ 2 (Zweck)

Zweck des Dachverbandes ist

a) gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch, sowie Öffentlichkeitsarbeit
b) Förderung und Koordinierung der evangelischen Frauenarbeit unbeschadet der Zuständigkeit anderer Koordinierungsorgane,
c) Vertretung der Anliegen evangelischer Frauen in Kirche und Gesellschaft, insbesondere in der Landessynode, im Landesfrauenrat, Rundfunk‐ und Medienrat sowie im Beirat der Argula-von Grumbach-Stiftung und im Beirat der Akademie für pol. Bildung Tutzing.


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Stand 2025

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